AuslPflVG
§ 16Verordnungsermächtigungen
Gesetz über die Haftpflichtversicherung für ausländische Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuganhänger
- 1.
- den Inhalt des Versicherungsnachweises, auch unter Abweichung von § 13,
- 2.
- die Prüfung des Versicherungsnachweises und
- 3.
- die beim Fehlen des Versicherungsnachweises erforderlichen Sicherungsmaßnahmen.
- 1.
- von dem Verbot des Gebrauchs nicht versicherter Fahrzeuge (§ 3),
- 2.
- von der Pflicht zum Mitführen und Aushändigen des Versicherungsnachweises nach § 12 Absatz 1,
- 3.
- von den Folgen eines fehlenden Versicherungsnachweises (§ 14),
- 4.
- von der Rechtsverordnung nach Absatz 1 Nummer 1 über den Inhalt des Versicherungsnachweises.
Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
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Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR0770B0024
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): d0705a9e73f722beb68ddffa5b9bf38e9e3314bc6ba4020127ff6ba8d9114020