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AusglVtrNLDG

Art 1

Gesetz zu dem Vertrag vom 8. April 1960 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich der Niederlande zur Regelung von Grenzfragen und anderen zwischen beiden Ländern bestehenden Problemen (Ausgleichsvertrag)

Dem in Den Haag am 8. April 1960 unterzeichneten Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich der Niederlande zur Regelung von Grenzfragen und anderen zwischen beiden Ländern bestehenden Problemen (Ausgleichsvertrag) und den beigefügten Briefwechseln wird zugestimmt. Der Vertrag und die beigefügten Briefwechsel werden nachstehend veröffentlicht.

Fußnoten und Hinweise der Quelle

Art. 1 Satz 1: Mit dem GG nach Maßgabe der Entscheidungsformel vereinbar, BVerfGE v. 8.6.1977 I 1547 - 1 BvL 4/75 -
Fassungsangaben der Quelle

Stand: Geändert durch Art. 10 G v. 8.7.2016 I 1594

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR204580963

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 31d7ab0de9f857c9dc0e769f40ddd9e632f42b9cd8b74bd0935bc882134b04f9

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