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AusbErstV

Allgemeine Hinweise

Erste Verordnung über die Erstattung von pauschalierten Aufwendungen bei Ausführung der Ausbildungsvermittlung

Fußnoten und Hinweise der Quelle


(+++ Textnachweis ab: 28.12.2006 +++)

Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR332200006

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): b63c44a26716d96882d8af373851085aa47d213c133e28c44ec54848eced7ec9

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