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AusbBerAufhV 4

§ 3Inkrafttreten

Vierte Verordnung über die Aufhebung der Anerkennung von Ausbildungsberufen

Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR143400010

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 3d2c4e74e09b38c340eb58d7ebbce3e81f9a220dc36934817081cf75bc842798

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