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AusbBerAufhV 4

§ 1Aufhebung der Anerkennung des Ausbildungsberufes Emailschriftenmaler/Emailschriftenmalerin

Vierte Verordnung über die Aufhebung der Anerkennung von Ausbildungsberufen

Die Anerkennung des Ausbildungsberufes Emailschriftenmaler/Emailschriftenmalerin wird aufgehoben.
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR143400010

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 3d2c4e74e09b38c340eb58d7ebbce3e81f9a220dc36934817081cf75bc842798

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