AugOptMstrV
§ 7Situationsaufgabe
Verordnung über die Meisterprüfung in den Teilen I und II im Augenoptiker-Handwerk
- 1.
- Durchführen einer Binokularprüfung sowie einer Nahglasbestimmung, Ergebnisse bewerten und dokumentieren,
- 2.
- Durchführen, Dokumentieren und Beurteilen von optometrischen Untersuchungen, bestehend aus
- a)
- einer automatischen Gesichtsfeldmessung oder einem Test zum Dämmerungssehen,
- b)
- einer Tonometrie oder einer Messung der Baulänge eines Auges sowie
- c)
- einem Test zum Kontrastsehen oder einem Test zum Farbensehen,
- 3.
- im Rahmen der Organisation für die Fertigung einer Korrektionsbrille, einer Sondersehhilfe oder einer Bildschirmarbeitsplatzbrille:
- a)
- Festlegen und Dokumentieren der Korrektionswirkungen und Anpassparameter für eine Fertigungsanweisung sowie
- b)
- Überprüfen und Bewerten eines Fertigungsergebnisses.
Sonst: Ersetzt V 7110-3-159 v. 29.8.2005 I 2610 (AugOptMstrV)
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR09D0B0025
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 03ef388aca111ff5623421f45c5cacd88028ac5a596faaf1d6e62c7321121d96