Zum Gesetzesinhalt

AufbhEG 2021

§ 2Zweck und Mittelverwendung; Verordnungsermächtigung

Gesetz zur Errichtung eines Sondervermögens „Aufbauhilfe 2021“

(1) Der Fonds dient der Leistung von Hilfen in den vom Starkregen und Hochwasser im Juli 2021 betroffenen Ländern (Bayern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen) zur Beseitigung der hierdurch entstandenen Schäden und zum Wiederaufbau der zerstörten Infrastruktur.
(2) Aus den Mitteln des Fonds werden als Aufbauhilfen geleistet, soweit die Schäden nicht durch Versicherungen oder sonstige Dritte abgedeckt sind,
1.
Maßnahmen für geschädigte Privathaushalte und Unternehmen sowie für andere Einrichtungen und
2.
Maßnahmen zur Wiederherstellung der Infrastruktur der betroffenen Länder, Gemeinden und des Bundes sowie weiterer öffentlich-rechtlicher Körperschaften einschließlich der Gebäude und Einrichtungen von Religionsgemeinschaften, soweit sie Körperschaften des öffentlichen Rechts sind, sowie unabhängig von der Trägerschaft von Infrastrukturen des Personenverkehrs und des Schienengüterverkehrs einschließlich der Bereitstellung von insbesondere Ersatzmobilität im öffentlichen Personennahverkehr bis zur Wiederherstellung der Infrastrukturen.
(3) Bei der Verteilung der Mittel auf Bund, Länder und Gemeinden sowie bei der Gewährung der Hilfen sind die unterschiedlichen Schadensbelastungen der Betroffenen zu berücksichtigen.
(4) Die Bundesregierung erlässt mit Zustimmung des Bundesrates eine Rechtsverordnung über die Verteilung und Verwendung der Mittel des Fonds und die Einzelheiten der näheren Durchführung. In der Rechtsverordnung sind einheitliche Fördergrundsätze festzulegen.
(5) Die Länder führen in eigener Zuständigkeit nachgelagerte Kontrollen über die Mittelverwendung in angemessenem Umfang durch.
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR414710021

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 8b7d8c0415993b070e958f9ae85bdf2d4bb75f2f67a6b37a21fe2efb05b66556

XML-Quelle beim Herausgeber