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AufbhEG 2021

§ 1Errichtung des Fonds

Gesetz zur Errichtung eines Sondervermögens „Aufbauhilfe 2021“

Es wird ein nationaler Fonds „Aufbauhilfe 2021“ als Sondervermögen des Bundes errichtet.
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR414710021

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 8b7d8c0415993b070e958f9ae85bdf2d4bb75f2f67a6b37a21fe2efb05b66556

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