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AufbhEG 2021

Allgemeine Hinweise

Gesetz zur Errichtung eines Sondervermögens „Aufbauhilfe 2021“

Fußnoten und Hinweise der Quelle


(+++ Textnachweis ab: 15.9.2021 +++)

Das G wurde als Artikel 1 des G v. 10.9.2021 I 4147 vom Bundestag mit Zustimmung des Bundesrates beschlossen. Es ist gem. Art. 17 Abs. 1 dieses G am 15.9.2021 in Kraft getreten.
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR414710021

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 8b7d8c0415993b070e958f9ae85bdf2d4bb75f2f67a6b37a21fe2efb05b66556

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