AufbhEG 2021
Allgemeine Hinweise
Gesetz zur Errichtung eines Sondervermögens „Aufbauhilfe 2021“
Fußnoten und Hinweise der Quelle
(+++ Textnachweis ab: 15.9.2021 +++)Das G wurde als Artikel 1 des G v. 10.9.2021 I 4147 vom Bundestag mit Zustimmung des Bundesrates beschlossen. Es ist gem. Art. 17 Abs. 1 dieses G am 15.9.2021 in Kraft getreten.
Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR414710021
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 8b7d8c0415993b070e958f9ae85bdf2d4bb75f2f67a6b37a21fe2efb05b66556