AtSKostV
§ 5Kosten der Aufsicht
Kostenverordnung zum Atomgesetz und zum Strahlenschutzgesetz
- 1.
- Bei Anlagen nach § 7 des Atomgesetzes und Tätigkeiten nach den §§ 6 und 9 des Atomgesetzes Messungen und Untersuchungen zur Überwachung
- a)
- der Ableitung und Ausbreitung radioaktiver Stoffe
- b)
- der für die Erkennung eines Störfalls bedeutsamen Betriebszustände
- c)
- der Radioaktivität in der Umgebung einschließlich der meteorologischen Ausbreitungsverhältnisse
durch behördlich beauftragte Meßstellen oder durch behördeneigene Überwachungseinrichtungen; die Kostenpflicht erstreckt sich auch auf die Übermittlung und Auswertung von Meß- und Untersuchungsergebnissen; - 2.
- Prüfung nicht genehmigungsbedürftiger Änderungen von Anlagen nach § 7 des Atomgesetzes oder von Tätigkeiten nach den §§ 4, 6 und 9 des Atomgesetzes;
- 3.
- Maßnahmen der Aufsichtsbehörde auf Grund sicherheitstechnisch bedeutsamer Abweichungen vom bestimmungsgemäßen Betrieb von Anlagen nach § 7 des Atomgesetzes oder bei Tätigkeiten nach den §§ 4, 6 und 9 des Atomgesetzes;
- 3a.
- Prüfungen der Ergebnisse der Sicherheitsüberprüfung nach § 19a des Atomgesetzes;
- 4.
- wiederkehrende Prüfungen von Anlagen nach § 7 des Atomgesetzes oder von Tätigkeiten nach den §§ 6 und 9 des Atomgesetzes;
- 5.
- sonstige Überprüfungen und Kontrollen von Anlagen nach § 7 des Atomgesetzes und von Tätigkeiten nach den §§ 4, 6 und 9 des Atomgesetzes, soweit die Hinzuziehung von Sachverständigen geboten ist;
- 6.
- Überprüfung nach § 12b des Atomgesetzes hinsichtlich der Zuverlässigkeit von Personen, die bei der Errichtung und bei dem Betrieb von Anlagen nach § 7 des Atomgesetzes oder bei Tätigkeiten nach den §§ 4, 6 und 9 des Atomgesetzes tätig sind;
- 7.
- die Nummern 1 bis 6 gelten auch für Anlagen des Bundes nach § 9a Absatz 3 des Atomgesetzes und die Schachtanlage Asse II.
Stand: Zuletzt geändert durch Art. 11 G v. 23.10.2024 I Nr. 324
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR014570981
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 771c45aee05a971184f2252a07da07ea235eca0fce4d7d406884c36cb7053326