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AtHaftÜbkG

Allgemeine Hinweise

Gesetz zu dem Übereinkommen vom 29. Juli 1960 über die Haftung gegenüber Dritten auf dem Gebiet der Kernenergie nebst Zusatzvereinbarungen, zu dem Übereinkommen vom 25. Mai 1962 über die Haftung der Inhaber von Reaktorschiffen nebst Zusatzprotokoll und zu dem Übereinkommen vom 17. Dezember 1971 über die zivilrechtliche Haftung bei der Beförderung von Kernmaterial auf See

Fußnoten und Hinweise der Quelle


(+++ Textnachweis Geltung ab: 14.6.1980 +++)

Fassungsangaben der Quelle

Stand: Zuletzt geändert durch Art. 30 G v. 9.9.2001 I 2331

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR209570975

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 91e112e51b280d9ea63bf711784ab3d9736162cf355ac2adeb3217feba27245b

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