ArbPlSchGAbschn3V
Erster Abschnitt Bestimmung der Einrichtungen der betrieblichen und überbetrieblichen Alters- und Hinterbliebenenversorgung außerhalb des öffentlichen Dienstes
Verordnung zum Dritten Abschnitt des Arbeitsplatzschutzgesetzes
Dieser Quelldatensatz enthält eine Gliederungsüberschrift ohne eigenen Normtext. Die zugehörigen Vorschriften finden Sie im Inhaltsverzeichnis.
Stand: Geändert durch Art. 64 G v. 18.12.1989 I 2261
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR020060980
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): d86ceaeaac93bc3fdeb71615f48571a344bb4d46479ec12ac8f5e70fb918add0