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ArbPlSchGAbschn3V

Erster Abschnitt Bestimmung der Einrichtungen der betrieblichen und überbetrieblichen Alters- und Hinterbliebenenversorgung außerhalb des öffentlichen Dienstes

Verordnung zum Dritten Abschnitt des Arbeitsplatzschutzgesetzes

Dieser Quelldatensatz enthält eine Gliederungsüberschrift ohne eigenen Normtext. Die zugehörigen Vorschriften finden Sie im Inhaltsverzeichnis.

Fassungsangaben der Quelle

Stand: Geändert durch Art. 64 G v. 18.12.1989 I 2261

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR020060980

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): d86ceaeaac93bc3fdeb71615f48571a344bb4d46479ec12ac8f5e70fb918add0

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