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APASGebV

§ 1Anwendungsbereich

Verordnung über Gebühren der Abschlussprüferaufsichtsstelle beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle

Die Abschlussprüferaufsichtsstelle beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Abschlussprüferaufsichtsstelle) erhebt für individuell zurechenbare öffentliche Leistungen nach der Wirtschaftsprüferordnung Gebühren und Auslagen nach Maßgabe dieser Verordnung.
Fassungsangaben der Quelle

Stand: Geändert durch Art. 23 G v. 3.6.2021 I 1534

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR161510016

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): d91f6dc3307ce80ec70c8683bc2c10ec0297cc77fefd8f69b17c330afc31b6d4

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