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AO

§ 7Amtsträger

Abgabenordnung

Amtsträger ist, wer nach deutschem Recht
1.
Beamter oder Richter (§ 11 Absatz 1 Nummer 3 des Strafgesetzbuchs) ist,
2.
in einem sonstigen öffentlich-rechtlichen Amtsverhältnis steht oder
3.
sonst dazu bestellt ist, bei einer Behörde oder bei einer sonstigen öffentlichen Stelle oder in deren Auftrag Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrzunehmen.
Fassungsangaben der Quelle

Neuf: Neugefasst durch Bek. v. 23.1.2025 I Nr. 24;

Stand: zuletzt geändert durch Art. 15 Abs. 6 G v. 3.7.2026 I Nr. 199

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR006130976

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 56f411cadbc60c4dddcd2eb50fd474acc2bd51502fa6ab0fe2e99555c9a5d379

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Normen im Zusammenhang

Nachgewiesene Nennungen im Gesetzestext. Die Links öffnen die Fassung dieses Bestands, keine historischen Fassungen.

Im Text genannte Vorschriften (1)
  • § 11 StGBPersonen- und Sachbegriffe

    „Amtsträger ist, wer nach deutschem Recht 1. Beamter oder Richter (§ 11 Absatz 1 Nummer 3 des Strafgesetzbuchs) ist, 2. in einem sonstigen öffentlich-rechtlichen Amtsverhältnis steht oder 3. sonst dazu bestellt ist, bei einer Behö …“

Hierauf verweisen andere Vorschriften (8)
  • § 17 BodSchätzGSchätzungsbeirat

    „… atz 2 Satz 1 Nummer 3 berufenen Mitglieder des Schätzungsbeirats werden als Amtsträger im Sinne des § 7 Nummer 3 der Abgabenordnung tätig. Sie dürfen den Inhalt der Verhandlungen des Schätzungsbeirats sowie die Verhältnisse der Steuerpflichtigen, die …“

  • § 23 EU-DBA-SBGVorlage von Informationen und Erscheinen vor dem Beratenden Ausschuss

    „… ieder des Beratenden Ausschusses, die keine Amtsträger im Sinne des § 30 Absatz 1 in Verbindung mit § 7 der Abgabenordnung sind, haben als amtlich zugezogene Sachverständige das Steuergeheimnis zu wahren. (6) Die betroffene Person und ihr Ver …“

  • § 2 FamkaKiGAbrVAbrufberechtigung

    „… ysteme und Entscheidungssysteme genutzt werden. (2) Beschäftigte nach Absatz 1 sind Amtsträger nach § 7 der Abgabenordnung oder gleichgestellte Personen nach § 30 Absatz 3 Nummer 1 der Abgabenordnung, die über den Anspruch auf Kindergeld unte …“

  • § 10 ITZBundGTätigkeit der Bundesanstalt im Steuerbereich, Auftragsverarbeitung

    „… es § 30 der Abgabenordnung dürfen in der Bundesanstalt ausschließlich durch Amtsträger im Sinne des § 7 der Abgabenordnung oder durch solche Personen verarbeitet werden, die nach § 11 Absatz 1 Nummer 4 des Strafgesetzbuchs für den öffentliche …“

  • § 2 KiGAbVAbrufberechtigung

    „… der §§ 64 und 65 des Einkommensteuergesetzes zustünde. (2) Personen nach Absatz 1 sind Amtsträger (§ 7 der Abgabenordnung) oder gleichgestellte Personen (§ 30 Absatz 3 Nummer 1 der Abgabenordnung), die kindergeldabhängige Leistungen des Beso …“

  • § 2 KiZDAVAbrufberechtigung

    „… ätig sind. Die Abrufberechtigung erteilt die KG-Stelle. (2) Personen nach Absatz 1 sind Amtsträger (§ 7 der Abgabenordnung) oder gleichgestellte Personen (§ 30 Absatz 3 Nummer 1 der Abgabenordnung), die über den Anspruch auf den Kinderzuschla …“

  • § 2 SozKiGAbVAbrufberechtigung

    „… ysteme und Entscheidungssysteme genutzt werden. (2) Beschäftigte nach Absatz 1 sind Amtsträger nach § 7 der Abgabenordnung oder gleichgestellte Personen nach § 30 Absatz 3 Nummer 1 der Abgabenordnung, die über den Anspruch auf die jeweilige L …“

  • § 3 StDAVErteilung der Abrufbefugnis

    „Die Erteilung einer Abrufbefugnis kommt in Betracht bei 1. Amtsträgern (§ 7 der Abgabenordnung) oder gleichgestellten Personen (§ 30 Abs. 3 der Abgabenordnung), die in einem Verwaltungsverfahren, einem Rechnungsprü …“