AO
§ 369Steuerstraftaten
- 1.
- Taten, die nach den Steuergesetzen strafbar sind,
- 2.
- der Bannbruch,
- 3.
- die Wertzeichenfälschung und deren Vorbereitung, soweit die Tat Steuerzeichen betrifft,
- 4.
- die Begünstigung einer Person, die eine Tat nach den Nummern 1 bis 3 begangen hat.
Neuf: Neugefasst durch Bek. v. 23.1.2025 I Nr. 24;
Stand: zuletzt geändert durch Art. 15 Abs. 6 G v. 3.7.2026 I Nr. 199
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR006130976
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 56f411cadbc60c4dddcd2eb50fd474acc2bd51502fa6ab0fe2e99555c9a5d379
Normen im Zusammenhang
Nachgewiesene Nennungen im Gesetzestext. Die Links öffnen die Fassung dieses Bestands, keine historischen Fassungen.
Hierauf verweisen andere Vorschriften (5)
- § 32 BKAGUnterrichtung der Zentralstelle
„… itsbekämpfungsgesetzes wahrnimmt, 3. Ermittlungsbefugnisse zur Verfolgung von Steuerstraftaten nach § 369 der Abgabenordnung wahrgenommen werden. Im Übrigen richtet sich die Informationsübermittlung der Zollbehörden an das Bundeskriminalamt nac …“
- § 12 SÜGMaßnahmen bei den einzelnen Überprüfungsarten, Überprüfungszeitraum
„… anwaltschaften oder Finanzbehörden auch über Strafverfahren wegen einer Steuerstraftat im Sinne des § 369 der Abgabenordnung. (6) Die Überprüfung erstreckt sich in der Regel auf den Zeitraum der letzten fünf Jahre, bei den in § 3 Absatz 3 Numme …“
- § 12 VermVerkProspVAngaben über Mitglieder der Geschäftsführung oder des Vorstands, Aufsichtsgremien und Beiräte des Emittenten, den Treuhänder und sonstige Personen
„… s Strafgesetzbuchs, b) § 54 des Kreditwesengesetzes, c) § 119 des Wertpapierhandelsgesetzes oder d) § 369 der Abgabenordnung in einem Führungszeugnis enthalten sind; das Führungszeugnis darf zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung nicht älter als …“
- § 7 VermVerkProspVAngaben über Gründungsgesellschafter des Emittenten und über die Gesellschafter des Emittenten zum Zeitpunkt der Aufstellung des Verkaufsprospekts
„… s Strafgesetzbuchs, b) § 54 des Kreditwesengesetzes, c) § 119 des Wertpapierhandelsgesetzes oder d) § 369 der Abgabenordnung in einem Führungszeugnis enthalten sind; das Führungszeugnis darf zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung nicht älter als …“
- § 12e ZollVGÜberwachung des grenzüberschreitenden Verkehrs mit verbrauchsteuerpflichtigen Waren
„… lung solcher Waren geeignete Waren und Geräte in der Absicht der Begehung einer Steuerstraftat nach § 369 der Abgabenordnung verbracht werden sollen. Die Maßnahmen nach Satz 1 dienen der Überprüfung der Rechtmäßigkeit des Verwendungszwecks der …“