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AO

§ 12Betriebstätte

Abgabenordnung

Betriebstätte ist jede feste Geschäftseinrichtung oder Anlage, die der Tätigkeit eines Unternehmens dient. Als Betriebstätten sind insbesondere anzusehen:
1.
die Stätte der Geschäftsleitung,
2.
Zweigniederlassungen,
3.
Geschäftsstellen,
4.
Fabrikations- oder Werkstätten,
5.
Warenlager,
6.
Ein- oder Verkaufsstellen,
7.
Bergwerke, Steinbrüche oder andere stehende, örtlich fortschreitende oder schwimmende Stätten der Gewinnung von Bodenschätzen,
8.
Bauausführungen oder Montagen, auch örtlich fortschreitende oder schwimmende, wenn
a)
die einzelne Bauausführung oder Montage oder
b)
eine von mehreren zeitlich nebeneinander bestehenden Bauausführungen oder Montagen oder
c)
mehrere ohne Unterbrechung aufeinander folgende Bauausführungen oder Montagen
länger als sechs Monate dauern.
Fassungsangaben der Quelle

Neuf: Neugefasst durch Bek. v. 23.1.2025 I Nr. 24;

Stand: zuletzt geändert durch Art. 15 Abs. 6 G v. 3.7.2026 I Nr. 199

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR006130976

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 56f411cadbc60c4dddcd2eb50fd474acc2bd51502fa6ab0fe2e99555c9a5d379

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Normen im Zusammenhang

Nachgewiesene Nennungen im Gesetzestext. Die Links öffnen die Fassung dieses Bestands, keine historischen Fassungen.

Hierauf verweisen andere Vorschriften (7)
  • § 1 BsGaVZurechnung von Einkünften zu einer Betriebsstätte

    „… ußensteuergesetzes ist eine Funktions- und Risikoanalyse der Geschäftstätigkeit der Betriebsstätte (§ 12 der Abgabenordnung) als Teil der Geschäftstätigkeit des Unternehmens durchzuführen. Aufbauend auf der Funktions- und Risikoanalyse nach Sa …“

  • § 50 EnergieStVAnzeige

    „… en Steuer. Der Anzeige sind beizufügen: 1. ein Verzeichnis der Betriebsstätten im Steuergebiet nach § 12 der Abgabenordnung, aus oder in denen die Energieerzeugnisse abgegeben oder verwendet werden, 2. eine Darstellung der Mengenermittlung ein …“

  • § 78 EnergieStVAnmeldung für Lieferer, Entnehmer und Bezieher von Erdgas

    „… setzes). Der Anmeldung sind beizufügen: 1. ein Verzeichnis der Betriebsstätten im Steuergebiet nach § 12 der Abgabenordnung, 2. eine Darstellung der Mengenermittlung und -abrechnung, 3. von Unternehmen, die in das Handels-, Genossenschafts- od …“

  • § 4 KernbrStGPflichten des Betreibers

    „… Registerauszug nach dem neuesten Stand; 2. ein Verzeichnis der Betriebsstätten im Steuergebiet nach § 12 der Abgabenordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 1. Oktober 2002 (BGBl. I S. 3866; 2003 I S. 61), die zuletzt durch Artikel 2 des …“

  • § 14 KStGAktiengesellschaft oder Kommanditgesellschaft auf Aktien als Organgesellschaft

    „… erbrochen während der gesamten Dauer der Organschaft einer inländischen Betriebsstätte im Sinne des § 12 der Abgabenordnung des Organträgers zuzuordnen sein. 5Ist der Organträger mittelbar über eine oder mehrere Personengesellschaften an der O …“

  • § 2 StromStVAntrag auf Erlaubnis

    „… tragen. (2) Dem Antrag sind beizufügen: 1. ein Verzeichnis der Betriebsstätten im Steuergebiet nach § 12 der Abgabenordnung; 2. eine Darstellung der Mengenermittlung und Mengenabrechnung; 3. auf Verlangen des zuständigen Hauptzollamts eine Bet …“

  • § 8 StromStVAntrag auf Erteilung einer Erlaubnis zur steuerbegünstigten Entnahme

    „… ch separate Zähl- oder Messeinrichtungen ermittelt wird; 4. ein Verzeichnis der Betriebstätten nach § 12 der Abgabenordnung, in denen Strom steuerbegünstigt entnommen werden soll; 5. gegebenenfalls eine Erklärung über die Bestellung eines Beau …“