AntiDopG
§ 9Umgang mit personenbezogenen Daten
- 1.
- Vor- und Familienname der Sportlerin oder des Sportlers,
- 2.
- Geschlecht der Sportlerin oder des Sportlers,
- 3.
- Geburtsdatum der Sportlerin oder des Sportlers,
- 4.
- Nationalität der Sportlerin oder des Sportlers,
- 5.
- Sportart und Sportverband der Sportlerin oder des Sportlers einschließlich der Einstufung in einen Leistungskader,
- 6.
- Zugehörigkeit der Sportlerin oder des Sportlers zu einem Trainingsstützpunkt und einer Trainingsgruppe,
- 7.
- Vor- und Familienname der Athletenbetreuerinnen und Athletenbetreuer,
- 8.
- Regelverstöße nach dem Dopingkontrollsystem und
- 9.
- Angaben zur Erreichbarkeit und zum Aufenthaltsort, sofern die Sportlerin oder der Sportler zu dem von der Stiftung Nationale Anti Doping Agentur Deutschland vorab festgelegten Kreis gehört, der Trainingskontrollen unterzogen wird.
Stand: Zuletzt geändert durch Art. 1 V v. 10.3.2023 I Nr. 67
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR221010015
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): cad9845874d2f3a82b2d44d896e111994a24589cc18cbe12ca72aa854fba5238