Zum Gesetzesinhalt

AnerkSparkAusbAufhV

§ 1Aufhebung der staatlichen Anerkennung des Ausbildungsberufs

Verordnung über die Aufhebung der staatlichen Anerkennung des Ausbildungsberufs Sparkassenkaufmann/Sparkassenkauffrau

Die staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufs Sparkassenkaufmann/Sparkassenkauffrau, ausgesprochen durch Satzung der Deutschen Sparkassenschule Hannover vom 18. Mai 1951, wird aufgehoben.
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR052700995

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 34f77e6e0a6ba788b31e11906213ae39e9354a809f1e2833662ad7499d5dda66

XML-Quelle beim Herausgeber