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AltvDV

Verordnung zur Durchführung der steuerlichen Vorschriften des Einkommensteuergesetzes zur Altersvorsorge und zum Rentenbezugsmitteilungsverfahren sowie zum weiteren Datenaustausch mit der zentralen Stelle

Fassungsangaben der Quelle

Neuf: Neugefasst durch Bek. v. 28.2.2005 I 487;

Stand: zuletzt geändert durch Art. 10 G v. 26.5.2026 I Nr. 156

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR454400002

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 97f214baf1ce71a6e62114a1b688e28cbd4781bdb7fb3d168e16c972e3d4f1ba

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Inhaltsverzeichnis

Allgemeine HinweiseAbschnitt 1 Grundsätze der Datenübermittlung§ 1Datensätze§ 2Technisches Übermittlungsformat§ 2aDIN- und ISO/IEC-Normen§ 3Verfahren der Datenübermittlung, Schnittstellen§ 4Übermittlung durch Datenfernübertragung§ 5Identifikation der am Verfahren BeteiligtenAbschnitt 2 Vorschriften zur Altersvorsorge nach § 10a oder Abschnitt XI des EinkommensteuergesetzesUnterabschnitt 1 Mitteilungs- und Anzeigepflichten§ 6Mitteilungspflichten des Arbeitgebers§ 7Besondere Mitteilungspflichten der zuständigen Stelle§ 8(weggefallen)§ 9Besondere Mitteilungspflicht der Familienkassen der Bundesagentur für Arbeit§ 10Besondere Mitteilungspflichten des Anbieters§ 11Anbieterwechsel§ 12Besondere Mitteilungspflichten der zentralen Stelle gegenüber dem Anbieter§ 13Anzeigepflichten des ZulageberechtigtenUnterabschnitt 2 Ermittlung, Festsetzung, Auszahlung, Rückforderung und Rückzahlung der Zulagen§ 14Nachweis der Rentenversicherungspflicht und der Höhe der maßgebenden Einnahmen§ 15Auszahlung der Zulage§ 16Kleinbetragsgrenze für Rückforderungen gegenüber dem Zulageberechtigten§ 17Vollstreckung von Bescheiden über Forderungen der zentralen StelleUnterabschnitt 3 Bescheinigungs-, Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten§ 18Erteilung der Anbieterbescheinigungen§ 19Aufzeichnungs- und AufbewahrungspflichtenAbschnitt 3 Vorschriften zu Rentenbezugsmitteilungen§ 20(weggefallen)§ 20aVollstreckung von Bescheiden über Forderungen der zentralen Stelle§ 21Erprobung des VerfahrensAbschnitt 4 Vorschriften zum weiteren Datenaustausch mit der zentralen Stelle§ 22(weggefallen)§ 23Erprobung des Verfahrens§ 24Mitteilungspflichten nach § 10 Absatz 4b des Einkommensteuergesetzes