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AltfAbwG

§ 4Wegfall der Entschuldung zu früherem Zeitpunkt

Gesetz zur beschleunigten Abwicklung einiger Altforderungen

Der Wegfall der Entschuldungsvoraussetzungen zu einem früheren Zeitpunkt bleibt unberührt.
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR247500003

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 7684a02b6c5d635dd4669fc92db75b998030198c48c3dfa21efa534a723815aa

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