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AltersVersErhV 2

§ 4a

Zweite Verordnung zur Durchführung einer Erhebung über Arten und Umfang der betrieblichen Altersversorgung

Die Erhebung wird vom Statistischen Bundesamt aufbereitet.
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR500690977

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): d7d6cb14f439a8412731832c0999c2a192809bc99a235080e24d075a43f9d1b3

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