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AlkopopStG

§ 2Steuertarif

Gesetz über die Erhebung einer Sondersteuer auf alkoholhaltige Süßgetränke (Alkopops) zum Schutz junger Menschen

Die Steuer bemisst sich nach der in dem Alkopop enthaltenen Alkoholmenge. Sie beträgt für einen Hektoliter reinen Alkohol, gemessen bei einer Temperatur von 20° C: 5 550 Euro.
Fassungsangaben der Quelle

Stand: Zuletzt geändert durch Art. 7 G v. 30.3.2021 I 607

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR185710004

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): cf510679f7a8ec6d54a96344df383e0e67050b78731f252f867577d67f009d6a

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