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ALehrV

§ 13Inkrafttreten

Verordnung über die allgemeine Lehrverpflichtung des hauptberuflichen wissenschaftlichen Personals an der Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung

Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR07D0A0026

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 9eb01283fd972f474803e9b84fd488bac2167874a2d97707b55b0473ca836adb

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