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AHStatG

§ 3Erhebungsgebiet

Gesetz über die Statistik des Warenverkehrs mit dem Ausland

Erhebungsgebiet für die Außenhandelsstatistik sind
1.
das Staatsgebiet der Bundesrepublik Deutschland einschließlich der Insel Helgoland, jedoch ausschließlich der Gemeinde Büsingen, und
2.
Gebiete auf hoher See, in denen die Bundesrepublik Deutschland über das alleinige Recht verfügt, den Meeresboden und seinen Untergrund wirtschaftlich auszubeuten.
Fassungsangaben der Quelle

Hinweis: Geändert durch Art. 1 G v. 27.2.2025 I Nr. 71

Sonst: Ersetzt G 7402-1 v. 1.5.1957 I 413 (AHStatGes)

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR175110021

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): a00988094f5bdefd5b1e7fae137e163390094d0ddcfe65a1b9f11bc492f2de86

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