AHStatDV
§ 22Waren an und von Einrichtungen auf hoher See
Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über die Statistik des Warenverkehrs mit dem Ausland
- 1.
- „Einrichtungen auf hoher See“ auf See installierte ortsfeste Ausrüstungen und Anlagen;
- 2.
- „an Einrichtungen auf hoher See gelieferte Waren“ Waren, die zum Verbrauch durch die Besatzung und den Betrieb von Motoren, Maschinen und sonstigen Geräten von Einrichtungen auf hoher See geliefert werden;
- 3.
- „von Einrichtungen auf hoher See erhaltene oder produzierte Waren“ Waren, die auf der Einrichtung auf hoher See vom Meeresboden oder aus dem Untergrund gefördert oder hergestellt wurden;
- 4.
- „ausschließliche Wirtschaftszonen“ Gebiete, in denen ein Staat über das ausschließliche Recht verfügt, den dortigen Meeresboden oder Untergrund auszubeuten.
- 1.
- Import, falls die Waren geliefert wurden von
- a)
- dem Ausland an eine Einrichtung auf hoher See, die sich im Erhebungsgebiet befindet,
- b)
- einer Einrichtung auf hoher See in der ausschließlichen Wirtschaftszone eines anderen Staates in das Erhebungsgebiet,
- c)
- einer Einrichtung auf hoher See in der ausschließlichen Wirtschaftszone eines anderen Staates an eine Einrichtung auf hoher See, die sich im Erhebungsgebiet befindet;
- 2.
- Export, falls die Waren geliefert wurden
- a)
- von einer Einrichtung auf hoher See, die sich im Erhebungsgebiet befindet, an einen anderen Staat,
- b)
- vom deutschen Staatsgebiet an eine Einrichtung auf hoher See in der ausschließlichen Wirtschaftszone eines anderen Staates,
- c)
- von einer Einrichtung auf hoher See, die sich im Erhebungsgebiet befindet, an eine Einrichtung auf hoher See in der ausschließlichen Wirtschaftszone eines anderen Staates.
- 1.
- 9931 24 00: Waren der Kapitel 01 bis 24 des Warenverzeichnisses,
- 2.
- 9931 27 00: Waren des Kapitels 27 des Warenverzeichnisses,
- 3.
- 9931 99 00: anderweitig eingeordnete Waren.
- 1.
- der Code QV für andere Mitgliedstaaten der Europäischen Union,
- 2.
- der Code QW für Drittländer.
Hinweis: Geändert durch Art. 1 V v. 6.3.2025 I Nr. 74
Sonst: Ersetzt V 7402-1-1 v. 2.4.1962 I 206 (AHStatDV)
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR258000021
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): ba49e64b99826629c99f6017caf17b062d2267e3f320e0eb11e8eabdf27102a8