AgrStatG
§ 7Erhebungsart, Periodizität, Erhebungszeitraum, Merkmale
- 1.
- allgemein im Jahr 2020; hierbei werden Merkmale über die Nutzung der Flächen erhoben;
- 2.
- bei höchstens 80 000 Erhebungseinheiten in jedem Jahr mit Ausnahme der Jahre, in denen die Erhebung nach Nummer 1 stattfindet; die Merkmale entsprechen denjenigen der Erhebung nach Nummer 1.
Neuf: Neugefasst durch Bek. v. 17.12.2009 I 3886;
Stand: Zuletzt geändert durch Art. 1 G v. 11.1.2026 I Nr. 8
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR004690989
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 8e8b85715ddecfaaf1315dd1407a8020b7602f75cfd2ccf9d99f3401933ed5cb