AgrarOLkV
§ 17Vorzeitige Aufhebung
Verordnung zur Stärkung der Organisationen und Lieferketten im Agrarbereich
- 1.
- die Vorschrift, deren Allgemeinverbindlichkeit angeordnet ist, geändert wurde, außer Kraft getreten ist oder sich anderweitig erledigt hat,
- 2.
- die Voraussetzungen des § 15 nicht mehr vorliegen oder
- 3.
- die Erfassung der Nichtmitglieder nach überwiegender Wahrscheinlichkeit nicht mehr erforderlich ist, um negative Folgen für den betreffenden Erzeugnisbereich zu vermindern.
Stand: Zuletzt geändert durch Art. 1 V v. 15.4.2025 I Nr. 115
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR465500021
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 5d5aba4a9bc0b1065c3188d0930c48a70fb7b9c98211100d3ec8567e849fb1e3