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Eingangsformel
Verordnung zur Änderung von Vordrucken für das arbeitsgerichtliche Mahnverfahren
Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR036300001
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 325111ec85a6d0f494ad72de95a27f3a8e70f3cc10f9457b7722af676199ccef
Normen im Zusammenhang
Nachgewiesene Nennungen im Gesetzestext. Die Links öffnen die Fassung dieses Bestands, keine historischen Fassungen.
Im Text genannte Vorschriften (1)
- § 46a ArbGGMahnverfahren
„Auf Grund des § 46a Abs. 8 des Arbeitsgerichtsgesetzes, der durch Artikel 2 Nr. 01 des Gesetzes vom 29. Juni 1998 (BGBl. I S. 1694) neu gefasst wurde, verordnet das Bundesmin …“