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Art 2Überleitungsvorschrift

Verordnung zur Änderung von Vordrucken für das arbeitsgerichtliche Mahnverfahren

Für das Mahnverfahren sind die bisherigen Vordrucke zu verwenden, wenn der Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids vor Inkrafttreten dieser Verordnung eingereicht worden ist.
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR036300001

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 325111ec85a6d0f494ad72de95a27f3a8e70f3cc10f9457b7722af676199ccef

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