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AGMahnVordrVÄndV

Art 3Inkrafttreten

Verordnung zur Änderung von Vordrucken für das arbeitsgerichtliche Mahnverfahren

Diese Verordnung tritt am 1. April 2001 in Kraft.
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR036300001

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 325111ec85a6d0f494ad72de95a27f3a8e70f3cc10f9457b7722af676199ccef

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