AGebV
§ 6Gegenstand der Kostenermittlung
- 1.
- Kosten, die bereits in Kostenpositionen der zu berechnenden oder einer anderen gebührenfähigen Leistung enthalten sind,
- 2.
- Kosten für eine andere nicht gebührenfähige Leistung,
- 3.
- Kosten in Form von Mindereinnahmen, die durch eine Gebührenbefreiung oder -ermäßigung entstehen,
- 4.
- Kosten in Form von Mindereinnahmen, die durch eine nicht fristgerechte oder nicht erfolgte Zahlung, insbesondere durch eine Stundung oder einen Erlass, entstehen.
Stand: Zuletzt geändert durch Art. 1 V v. 11.2.2021 I 204
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR013000015
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 6054d0dcfdf5a8249fe1bd864c23c6ff1a154da1520b1c8c0ff58054eca7d66f