AFGBV
§ 17Ordnungswidrigkeiten
- 1.
- ohne Betriebserlaubnis nach § 2 Absatz 1 ein Kraftfahrzeug mit autonomer Fahrfunktion betreibt,
- 2.
- entgegen § 5 Absatz 5 Nummer 2 eine Unterlage oder Information nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig bereitstellt,
- 3.
- entgegen § 6 Absatz 5 Nummer 2, § 7 Absatz 1 oder § 10 Absatz 5 Nummer 2 ein Kraftfahrzeug mit autonomer Fahrfunktion betreibt,
- 4.
- entgegen § 12 Absatz 2 ein dort genanntes Dokument oder ein Betriebshandbuch nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig zur Verfügung stellt oder
- 5.
- entgegen § 13 Absatz 9 eine Aktivierung vornimmt.
Stand: Geändert durch Art. 8 G v. 12.5.2026 I Nr. 142
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR098610022
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): d3b96e94d3f2842647f1a6221d1457e578178d9cc140d604d505e069bcb0cd53