AbfKlärV
§ 1Anwendungsbereich
Verordnung über die Verwertung von Klärschlamm, Klärschlammgemisch und Klärschlammkompost
- 1.
- das Auf- oder Einbringen von Klärschlamm, Klärschlammgemisch und Klärschlammkompost zur Verwertung als Stoff nach § 2 Nummer 1 und 6 bis 8 des Düngegesetzes vom 9. Januar 2009 (BGBl. I S. 54, 136), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 5. Mai 2017 (BGBl. I S. 1068) geändert worden ist, in der jeweils geltenden Fassung, auf oder in einen Boden
- a)
- mit landwirtschaftlicher Nutzung,
- b)
- bei Maßnahmen des Landschaftsbaus,
- c)
- mit einer Nutzung zu forstwirtschaftlichen Zwecken und
- d)
- mit einer Nutzung als Haus-, Nutz- oder Kleingarten;
- 2.
- die Abgabe von Klärschlamm zur Herstellung eines Klärschlammgemischs oder eines Klärschlammkomposts;
- 3.
- die Abgabe von Klärschlamm, Klärschlammgemisch und Klärschlammkompost zu den in Nummer 1 genannten Zwecken;
- 4.
- die Behandlung und Untersuchung solchen Klärschlamms, Klärschlammgemischs und Klärschlammkomposts sowie
- 5.
- die Untersuchung des Bodens, auf oder in den Klärschlamm, Klärschlammgemisch und Klärschlammkompost auf- oder eingebracht werden sollen.
- 1.
- Klärschlammerzeuger,
- 2.
- Gemischhersteller,
- 3.
- Komposthersteller,
- 4.
- Klärschlammnutzer,
- 5.
- Träger der Qualitätssicherung im Sinne des § 12 Absatz 5 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes,
- 6.
- Qualitätszeichennehmer im Sinne des § 12 Absatz 2 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes sowie
- 7.
- Beförderer.
- 1.
- das hierbei behandelte Abwasser nicht mit häuslichem oder kommunalem Abwasser nach § 2 Absatz 4 Nummer 1 vermischt wurde und
- 2.
- die Abwasserschlämme die Bestimmungen der Bioabfallverordnung einhalten.
Stand: Zuletzt geändert durch Art. 137 V v. 19.6.2020 I 1328
Sonst: Ersetzt V 2129-6-6 v. 15.4.1992 I 912 (AbfKlärV 1992)
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR346510017
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 943889cf887ba73bbd8c5d194f4b0e51ae7ab44528b54ef571328e32147c0aec