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AAppO

Anlage 7(zu § 3 Abs. 2 Satz 4 und § 6 Abs. 3 Nr. 3) Bescheinigung über die Tätigkeit als Famulus

Approbationsordnung für Apotheker

(Fundstelle des Originaltextes: BGBl. I 1989, 1501)
 
Herr/Frau ..............................................................
ist in der Zeit vom ..................... bis ..........................
nach § 3 der Approbationsordnung für Apotheker in der unten bezeichneten
Einrichtung unter meiner Aufsicht und Leitung als Famulus tätig gewesen.

Er/Sie hat in dieser Zeit ganztägig mitgearbeitet. Die Ausbildung ist
vom ....................................................................
bis ......................... unterbrochen/nicht unterbrochen worden. *)

................................... ..............., den .............
(Bezeichnung der Ausbildungsstätte)

...................................
(Unterschrift des verantwortlichen
Apothekers)

--------
*) Nichtzutreffendes streichen.
Fassungsangaben der Quelle

Stand: Zuletzt geändert durch Art. 1 V v. 7.6.2023 I Nr. 148

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR014890989

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 843783b750006996789b9ba0130eb98c09288acee857e34349837f8ac52f2f6b

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Normen im Zusammenhang

Nachgewiesene Nennungen im Gesetzestext. Die Links öffnen die Fassung dieses Bestands, keine historischen Fassungen.

Im Text genannte Vorschriften (1)
  • § 3 AAppOFamulatur

    „… ..................... ist in der Zeit vom ..................... bis .......................... nach § 3 der Approbationsordnung für Apotheker in der unten bezeichneten Einrichtung unter meiner Aufsicht und Leitung als Famulus tätig gewesen. Er/Sie hat in dieser …“