AAppO
Anlage 5(zu § 4 Abs. 3 Satz 3, § 6 Abs. 5 Nr. 2 und Abs. 6 Satz 3) Bescheinigung über die praktische Ausbildung
Approbationsordnung für Apotheker
Herr/Frau........................... ist in der Zeit vom ...............
bis ..................... nach § 4 der Approbationsordnung für Apotheker
praktisch ausgebildet worden.
Er/Sie hat in dieser Zeit ganztägig mitgearbeitet und die in § 4 Abs. 2
angeführten Tätigkeiten ausgeführt. Die Ausbildung
ist vom ................................................................
bis ......................... unterbrochen/nicht unterbrochen worden.*)
................, den ...............
Siegel oder Stempel
.....................................
(Name der Ausbildungsstätte)
.....................................
(Unterschrift des für die Ausbildung
Verantwortlichen)
----------
*) Nichtzutreffendes streichen.
Stand: Zuletzt geändert durch Art. 1 V v. 7.6.2023 I Nr. 148
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR014890989
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 843783b750006996789b9ba0130eb98c09288acee857e34349837f8ac52f2f6b
Normen im Zusammenhang
Nachgewiesene Nennungen im Gesetzestext. Die Links öffnen die Fassung dieses Bestands, keine historischen Fassungen.
Im Text genannte Vorschriften (1)
- § 4 AAppOPraktische Ausbildung
„… /Frau........................... ist in der Zeit vom ............... bis ..................... nach § 4 der Approbationsordnung für Apotheker praktisch ausgebildet worden. Er/Sie hat in dieser Zeit ganztägig mitgearbeitet und die in § 4 Abs. 2 angeführten Tätig …“