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AAppO

Anlage 5(zu § 4 Abs. 3 Satz 3, § 6 Abs. 5 Nr. 2 und Abs. 6 Satz 3) Bescheinigung über die praktische Ausbildung

Approbationsordnung für Apotheker

(Fundstelle des Originaltextes: BGBl. I 1989, 1500)
 
Herr/Frau........................... ist in der Zeit vom ...............
bis ..................... nach § 4 der Approbationsordnung für Apotheker
praktisch ausgebildet worden.
Er/Sie hat in dieser Zeit ganztägig mitgearbeitet und die in § 4 Abs. 2
angeführten Tätigkeiten ausgeführt. Die Ausbildung
ist vom ................................................................
bis ......................... unterbrochen/nicht unterbrochen worden.*)

................, den ...............
Siegel oder Stempel
.....................................
(Name der Ausbildungsstätte)

.....................................
(Unterschrift des für die Ausbildung
Verantwortlichen)

----------
*) Nichtzutreffendes streichen.
Fassungsangaben der Quelle

Stand: Zuletzt geändert durch Art. 1 V v. 7.6.2023 I Nr. 148

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR014890989

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 843783b750006996789b9ba0130eb98c09288acee857e34349837f8ac52f2f6b

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Normen im Zusammenhang

Nachgewiesene Nennungen im Gesetzestext. Die Links öffnen die Fassung dieses Bestands, keine historischen Fassungen.

Im Text genannte Vorschriften (1)
  • § 4 AAppOPraktische Ausbildung

    „… /Frau........................... ist in der Zeit vom ............... bis ..................... nach § 4 der Approbationsordnung für Apotheker praktisch ausgebildet worden. Er/Sie hat in dieser Zeit ganztägig mitgearbeitet und die in § 4 Abs. 2 angeführten Tätig …“