ÖLG-DV
Anlage 1(zu §§ 3, 5 und 17) Kontrollbereiche nach § 3
Verordnung zur Durchführung des Öko-Landbaugesetzes
| 1. | 2. | 3. | 4. | 5. | 6. | 7. | 8. |
| 1. | Kontrollbereich A | Kontrollbereich B | Kontrollbereich B-AHV | Kontrollbereich C | Kontrollbereich D | Kontrollbereich E | Kontrollbereich G |
| 2. | Erzeugung von ökologischen/biologischen oder in Umstellung befindlichen unverarbeiteten Pflanzen und Pflanzenerzeugnissen, einschließlich Saatgut und anderem Pflanzenvermehrungsmaterial | Verarbeitung landwirtschaftlicher ökologischer/biologischer Erzeugnisse, einschließlich Aquakulturerzeugnisse, die zur Verwendung als Lebensmittel bestimmt sind | Kontrolle von Unternehmen im Anwendungsbereich einer aufgrund des § 6 ÖLG erlassenen Rechtsverordnung | Einfuhr von ökologischen/biologischen Erzeugnissen oder Umstellungserzeugnissen aus einem Drittland in die Union | Unterauftragsvergabe | Herstellung von ökologischen/biologischen oder in Umstellung befindlichen Futtermitteln | Gruppenzertifizierung |
| 3. | Erzeugung von ökologischen/biologischen oder in Umstellung befindlichen Tieren und unverarbeiteten tierischen Erzeugnissen | Herstellung von ökologischen/biologischen oder in Umstellung befindlichen Weinen | |||||
| 4. | Erzeugung von ökologischen/biologischen Erzeugnissen nach Anhang I der Verordnung (EU) 2018/848, außer ätherischen Ölen und Hefen | ||||||
| 5. | Kontrollbereich AA | Herstellung von ökologischen/biologischen ätherischen Ölen und Hefen nach Anhang I der Verordnung (EU) 2018/848 | |||||
| 6. | Erzeugung von ökologischen/biologischen oder in Umstellung befindlichen Algen und unverarbeiteten Aquakulturerzeugnissen | ||||||
| 7. | Kontrollbereich AI | Vertrieb/Inverkehrbringen von ökologischen/ biologischen Erzeugnissen oder Umstellungserzeugnissen, die vom Unternehmer nicht selbst produziert oder hergestellt werden, einschließlich des Groß-, Einzel- und Online-Handels | |||||
| 8. | Erzeugung von ökologischen/biologischen oder in Umstellung befindlichen Erzeugnissen aus der Imkerei | ||||||
| 9. | Export | ||||||
| 10. | Lagerung von ökologischen/biologischen Erzeugnissen oder Umstellungserzeugnissen, die vom Unternehmer nicht selbst produziert oder hergestellt werden |
Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR0CE0B0023
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): e8857d83b5dc42b910d50a18c22757fb34c59d673491e38309dbd02b8f2c26b3
Normen im Zusammenhang
Nachgewiesene Nennungen im Gesetzestext. Die Links öffnen die Fassung dieses Bestands, keine historischen Fassungen.
Im Text genannte Vorschriften (1)
- § 6 ÖLGGemeinschaftliche Verpflegungseinrichtungen
„… ng als Lebensmittel bestimmt sind Kontrolle von Unternehmen im Anwendungsbereich einer aufgrund des § 6 ÖLG erlassenen Rechtsverordnung Einfuhr von ökologischen/biologischen Erzeugnissen oder Umstellungserzeugnissen aus einem D …“