ÜblG 1
§ 7
Erstes Gesetz zur Überleitung von Lasten und Deckungsmitteln auf den Bund
- 1.
- Heimatvertriebene,
- 2.
- Evakuierte,
- 3.
- Zugewanderte aus der sowjetischen Besatzungszone und der Stadt Berlin,
- 4.
- Ausländer und Staatenlose,
- 5.
- Angehörige von Kriegsgefangenen und Vermißten.
Stand: Zuletzt geändert durch Art. 2 Nr. 13 G v. 20.12.1991 I 2317
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
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Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR007730950
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 5c70045c68b1b07eff90c9865641b4e1416c033ca4ce27ab8c6b576fd2566d59