ÜblG 1
§ 6
Erstes Gesetz zur Überleitung von Lasten und Deckungsmitteln auf den Bund
- 1.
- Aufwendungen im Zusammenhang mit Lohn- und Gehaltszahlungen an Arbeitskräfte, die im Dienst der Besatzungsmächte stehen,
- 2.
- Aufwendungen zur Durchführung der Entmilitarisierung,
- 3.
- Aufwendungen im Zusammenhang mit der Durchführung von Besatzungsbauten,
- 4.
- Aufwendungen im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme von Grundstücken, Gebäuden und Gebäudeteilen (Nutzungen, Transport, Lagerung, Schaffung von Ersatzraum und dergleichen),
- 5.
- Aufwendungen im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme von Jagd- und Fischereirechten, soweit die Inanspruchnahme für die Zeit nach dem 31. März 1950 stattgefunden hat,
- 6.
- Aufwendungen für den Bau, die Unterhaltung und die Wiederherstellung von Straßen und Brücken,
- 7.
- Aufwendungen zum Ausgleich von Besatzungsschäden und Belegungsschäden an im Eigentum der Länder und sonstiger Gebietskörperschaften stehenden Grundstücken und beweglichen Sachen, soweit die Schäden nach dem 31. März 1950 entstanden sind,
- 8.
- Aufwendungen zum Ausgleich von Härten, die sich im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme von Grundstücken oder beweglichen Sachen oder durch Besatzungsschäden ergeben,
- 9.
- Aufwendungen zur Durchführung von Reparationen und Restitutionen,
- 10.
- Aufwendungen im Zusammenhang mit alliierter Gerichtsbarkeit,
- 11.
- Aufwendungen für Bewachung, Feuerwehr und polizeiliche Hilfseinrichtungen,
- 12.
- Aufwendungen für hygienische Zwecke, für Quarantäne und für Lazarette für heimatlose Ausländer.
Stand: Zuletzt geändert durch Art. 2 Nr. 13 G v. 20.12.1991 I 2317
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
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Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR007730950
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 5c70045c68b1b07eff90c9865641b4e1416c033ca4ce27ab8c6b576fd2566d59