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ÜblG 1

§ 5

Erstes Gesetz zur Überleitung von Lasten und Deckungsmitteln auf den Bund

Besatzungskosten und Auftragsausgaben (§ 1 Abs. 1 Ziff. 1) sind die Aufwendungen für Zweckbestimmungen, die in dem der Bundesregierung vom Rat der Alliierten Hohen Kommission zugeleiteten Haushalt für die Besatzungskosten und Auftragsausgaben vorgesehen sind.
Fassungsangaben der Quelle

Stand: Zuletzt geändert durch Art. 2 Nr. 13 G v. 20.12.1991 I 2317

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR007730950

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 5c70045c68b1b07eff90c9865641b4e1416c033ca4ce27ab8c6b576fd2566d59

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