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ÄApprOÄndV 5

§ 2

Fünfte Verordnung zur Änderung der Approbationsordnung für Ärzte

Studierende der Medizin, die sich bis zum 20. Januar 1989 zur Ärztlichen Vorprüfung melden, legen diese Prüfung nach den bisher geltenden Vorschriften ab, sofern sie die Prüfung bis zum 1. Mai 1990 bestehen.
Fassungsangaben der Quelle

Stand: Zuletzt geändert durch Art. 48 G v. 20.12.1988 I 2477

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR024579986

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): b089de4cb491003a1d8e41598ab7c95b4c44dc7362f6eb24c920b564a62e6f82

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