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ÄApprOÄndV 5

§ 1

Fünfte Verordnung zur Änderung der Approbationsordnung für Ärzte

Studierende der Medizin, die bis zum 30. Juni 1988 die Ärztliche Prüfung erfolgreich ablegen, schließen die ärztliche Ausbildung mit dieser Prüfung ab.
Fassungsangaben der Quelle

Stand: Zuletzt geändert durch Art. 48 G v. 20.12.1988 I 2477

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR024579986

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): b089de4cb491003a1d8e41598ab7c95b4c44dc7362f6eb24c920b564a62e6f82

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