Insolvenz des Vertragspartners: Darf ich noch aufrechnen?
Eine bestehende Aufrechnungslage kann in der Insolvenz geschützt sein. Warum Gegenseitigkeit, Fälligkeit und die Verbote des § 96 InsO zusammen zu prüfen sind.
Alltägliche Rechtsfragen und aktuelle Entwicklungen – eingeordnet von unserer Kanzlei.
Eine bestehende Aufrechnungslage kann in der Insolvenz geschützt sein. Warum Gegenseitigkeit, Fälligkeit und die Verbote des § 96 InsO zusammen zu prüfen sind.
Auch ein unmittelbarer gleichwertiger Austausch ist nicht grenzenlos geschützt. Welche Rolle erkannte Unlauterkeit und die Voraussetzungen des § 133 InsO spielen.
Für ein Bargeschäft zählt der enge Zusammenhang von Leistung und Gegenleistung. Warum keine allgemeine Tagesgrenze gilt und Arbeitsentgelt Sonderregeln hat.
Ein insolvenzrechtliches Bargeschäft verlangt keine Bargeldzahlung. Entscheidend sind gleichwertige Gegenleistung, Vermögenszufluss und zeitlicher Zusammenhang.
Zahlungen durch Dritte und nachträgliche Sicherungsabreden können anfechtungsrechtlich relevant sein. Warum Zahlungsweg, Anspruch und Zeitpunkt geprüft werden.
Bei inkongruenter Deckung gelten je nach Zeitpunkt unterschiedliche Voraussetzungen. Warum fehlende Kenntnis der Krise im letzten Monat nicht immer hilft.
Eine Bank verabschiedete ihren Vorstand und stellte seinen Nachfolger vor. Das Finanzamt wollte die Feierkosten als Arbeitslohn behandeln. Der BFH stellte auf Gastgeber, Gästeliste und den betrieblichen Charakter ab.
Eine Zahlung kann wirksam sein und dennoch inkongruent. Wie Anspruch, Fälligkeit und erhaltene Sicherheit bei einer Insolvenzanfechtung verglichen werden.
Eine vertragliche Zahlung ist nicht automatisch anfechtungsfest. Welche Bedeutung Kongruenz, unmittelbarer Leistungsaustausch und das Bargeschäft haben.
Ein Ehepaar verkaufte sein teures Wohnmobil unter dem Kaufpreis. Das Finanzamt errechnete dennoch einen steuerpflichtigen Gewinn. Der BFH stoppte die Besteuerung, weil auch ein Luxusfahrzeug ein Gebrauchsgegenstand sein kann.