Totalschaden: Welche zusätzlichen Kosten sind ersatzfähig?
Neben dem Fahrzeugwert können beim Totalschaden weitere Schäden entstehen. Was bei Abschleppen, Gutachten, Mietwagen und Verzögerungen nachzuweisen ist.
Alltägliche Rechtsfragen und aktuelle Entwicklungen – eingeordnet von unserer Kanzlei.
Neben dem Fahrzeugwert können beim Totalschaden weitere Schäden entstehen. Was bei Abschleppen, Gutachten, Mietwagen und Verzögerungen nachzuweisen ist.
Beim Totalschaden hängt die Umsatzsteuerbehandlung von der Abrechnung ab. Warum fiktiver Gutachtenwert und tatsächlich gezahlter Ersatzkaufpreis verschieden sind.
Beim Verkauf des Unfallwagens zählen Gutachten, erreichbare Angebote und der genaue Zeitpunkt. Wie Sie typische Streitpunkte beim Restwert vermeiden.
Ein höheres Restwertangebot ist nicht automatisch maßgeblich. Warum Zugang, Verbindlichkeit und zumutbare Abwicklung vor dem Verkauf entscheidend sind.
Eine Haftungsquote wird auf den ersatzfähigen Schaden angewendet. Warum Schadenshöhe, einzelne Kürzungen und bereits gezahlte Beträge getrennt zu prüfen sind.
Auch ohne nachgewiesenen Fahrfehler kann die Betriebsgefahr relevant sein. Warum daraus keine feste Mindestquote und kein automatisches 50 zu 50 folgen.
Grundsätzlich darf ein Vertrag abgelehnt werden. Wann Versorgungspflichten oder Benachteiligungsverbote Grenzen setzen und welche Belege wichtig sind.
Eine Tochter verzichtete gegenüber ihren Eltern auf künftige Pflichtteilsrechte. Die Abfindung floss in zwei Raten. Daraus durfte das Finanzamt nach dem BFH keinen einkommensteuerpflichtigen Zinsanteil herausrechnen.
Umsatzsteuer und Kostenvorschuss folgen verschiedenen Regeln. Was bei Unfallschäden und der beabsichtigten Selbstvornahme eines Werkmangels zu unterscheiden ist.
Gutachtenbasis oder tatsächliche Rechnung: Welche Unterschiede bei der Schadensabrechnung zählen und weshalb die Anspruchsgrundlage zuerst geprüft werden muss.