Den Minister den ganzen Tag gefahren: Warum trotzdem kein Tagegeld anfiel
Archivdatum: 30. Juni 2026 · Redaktionell aktualisiert am 31. Oktober 2026.
Mehr als acht Stunden unterwegs, aber kein Tagegeld: Mit diesem Ergebnis endete die Klage eines persönlichen Ministerfahrers vor dem Bundesarbeitsgericht. Wer eine ähnliche Ablehnung erhält, sollte drei Fragen getrennt bearbeiten: Welche Zahlung schuldet der Arbeitgeber, wie wird die Arbeitszeit vergütet und was kann steuerlich berücksichtigt werden? Dieselbe Fahrt kann in diesen Prüfungen unterschiedlich eingeordnet werden. Die Unterlagen sollten deshalb mehr zeigen als Abfahrt und Rückkehr.
Beginnen Sie mit der abgelehnten Forderung
Legen Sie Arbeitsvertrag, einbezogene Tarifregelung, Reisegenehmigung und die konkrete Abrechnung nebeneinander. Markieren Sie, welche Zahlung beantragt und mit welcher Begründung sie abgelehnt wurde. Geht es um Tagegeld als Kostenersatz, um Arbeitsentgelt oder um eine Angabe für die Steuererklärung? Diese Unterscheidung entscheidet darüber, welche Regelung überhaupt geprüft werden muss.
Im entschiedenen Fall verwies der Arbeitsvertrag auf den TV-L. Dessen § 23 Absatz 4 führte zur Anwendung des niedersächsischen Reisekostenrechts. Erst diese Verbindung erklärte, weshalb § 84 NBG und § 7 NRKVO für den angestellten Fahrer maßgeblich waren. Bei einem anderen Vertrag oder Arbeitgeber darf dieses Ergebnis nicht ungeprüft übernommen werden.
Für jeden Einsatztag den eigenen Arbeitszweck festhalten
Ein Fahrtennachweis sollte neben Zeiten und Orten die eigene Aufgabe erkennen lassen. „Dienstlich unterwegs“ bleibt dafür zu ungenau. Beschreiben Sie etwa, ob Sie eine Person befördert haben oder selbst zu einer Fortbildung gefahren sind. Entscheidend ist beim hier geprüften Reisekostenrecht, ob die Fahrt Ihre eigentliche Arbeit darstellt oder Sie zu einer davon getrennten dienstlichen Aufgabe bringt.
| Unterlage | Was daraus hervorgehen sollte |
|---|---|
| Arbeitsvertrag und Aufgabenbeschreibung | Welche Tätigkeit Sie selbst schulden und welche Erstattungsregel einbezogen ist. |
| Fahrten- und Einsatzaufzeichnung | Datum, Orte, Zeiten und der konkrete Zweck des jeweiligen Einsatzes. |
| Reisegenehmigung oder Auftrag | Welche Fahrt oder Aufgabenart freigegeben wurde; eine allgemeine Genehmigung gesondert kennzeichnen. |
| Abrechnung und Ablehnung | Welche Beträge verlangt, erstattet oder abgelehnt wurden und worauf die Ablehnung gestützt wird. |
Der Ministerfahrer hatte für Einsatztage von Januar 2024 bis Juli 2025 insgesamt 2.045 Euro verlangt, hilfsweise 1.302 Euro. Seine Hauptaufgabe war aber gerade die Beförderung des Ministers. Auch Wartezeiten und Fahrzeugpflege gehörten zu dieser Tätigkeit. Das BAG wies seine Revision am 23. April 2026 zurück (6 AZR 211/25). Die ausführliche Entscheidungsdarstellung zum Tagegeld des Ministerfahrers erläutert die einzelnen Anspruchsgrundlagen und die Begründung.
Eine Reisegenehmigung beantwortet noch nicht die Zahlungsfrage
Verlangen Sie bei einer unklaren Abrechnung eine nachvollziehbare Zuordnung: Fehlt nach Auffassung des Arbeitgebers die erstattungsfähige Reise, eine erforderliche Genehmigung oder lediglich ein Nachweis zur Berechnung? Diese Fragen lassen sich nicht durch dieselbe Unterlage erledigen. Eine Zeitaufzeichnung kann eine lange Abwesenheit belegen, aber keinen fehlenden Anspruchsgrund ersetzen.
Die Dauerdienstreisegenehmigung des Klägers machte seine gewöhnlichen Beförderungsfahrten nicht zu erstattungsfähigen Dienstreisen. Ebenso wenig genügte, dass der besondere Fahrertarifvertrag den Ausdruck „Dienstreise“ verwendete: Dort diente er der Arbeitszeit- und Entgeltberechnung. Das BAG schloss andere Reisen eines Fahrers ausdrücklich nicht pauschal aus. Als Beispiel nennt das amtliche Urteil, insbesondere Randnummer 30, die Anreise zu einem Fahrsicherheitstraining. Auch dabei bleiben die konkreten Voraussetzungen zu prüfen.
Steuerlicher Abzug folgt einer eigenen Prüfung
Eine abgelehnte Erstattung beweist weder, dass steuerlich nichts abziehbar ist, noch dass ein Abzug sicher zusteht. Für Verpflegungsmehraufwendungen enthält § 9 Absatz 4a EStG eigene Regeln. Dabei können unter anderem eine auswärtige berufliche Tätigkeit, die erste Tätigkeitsstätte, Abwesenheitszeiten, die Dauer eines Einsatzes und bereitgestellte Mahlzeiten relevant werden. Der steuerliche Begriff ersetzt nicht die Anspruchsgrundlage gegenüber dem Arbeitgeber.
Ergänzen Sie die Unterlagen deshalb für die steuerliche Prüfung um die Zuordnung zur ersten Tätigkeitsstätte, Angaben zu Mahlzeiten und eine Übersicht bereits erhaltener Erstattungen. Für Verpflegung ist der Werbungskostenabzug insoweit ausgeschlossen, wie steuerfreie Erstattungen gezahlt wurden. Welche Voraussetzungen und welche Gesetzesfassung für den jeweiligen Abrechnungszeitraum gelten, ist gesondert zu bestimmen. Das BAG hat im Ministerfahrerprozess keinen Einkommensteuerbescheid geprüft.
Ein Werbungskostenabzug wirkt bei der Ermittlung der steuerpflichtigen Einkünfte. Er bedeutet keine Auszahlung des abgelehnten Tagegeldes durch den Arbeitgeber und auch keine Erstattung dieses Betrags Euro für Euro durch das Finanzamt. Diese Trennung verhindert, dass aus einer steuerlichen Pauschale irrtümlich ein arbeitsvertraglicher Zahlungsanspruch abgeleitet wird.
So wird aus der Ablehnung eine prüfbare Abrechnung
Ordnen Sie jeden beanstandeten Tag der passenden Rechtsgrundlage zu und formulieren Sie die offene Frage konkret: War dies die gewöhnliche Fahrertätigkeit oder eine Reise zu einer anderen Aufgabe? Welche Genehmigung lag vor? Welcher Betrag wurde bereits berücksichtigt? Bewahren Sie die ursprüngliche Abrechnung und die Antwort des Arbeitgebers auf. Mit diesen Angaben lässt sich gezielt prüfen, ob die Ablehnung sachlich richtig ist oder an einer unzutreffenden Einordnung beziehungsweise fehlenden Unterlagen hängt.
Redaktionell aktualisiert: 31. Oktober 2026.