Ein Streit mit einem Geschäftspartner kann einen Vertrag, offene Forderungen, eine Finanzierung oder die Zusammenarbeit im Unternehmen betreffen. Wirtschaftsrecht umfasst mehrere Rechtsgebiete. Für die erste Einordnung kommt es deshalb auf den konkreten Vorgang, die beteiligten Unternehmen und die getroffenen Vereinbarungen an.
Mehrere Bereiche können gleichzeitig betroffen sein. Beschreiben Sie deshalb zunächst, was vereinbart wurde, was anschließend geschehen ist und welches Ergebnis Sie erreichen möchten.
Die vorhandenen Unterlagen bilden die Grundlage, um die rechtliche Ausgangslage und mögliche nächste Schritte zu besprechen. Bitte nennen Sie bei Ihrer Anfrage bestehende Fristen und die beteiligten Unternehmen.
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