STEINWACHS · Kosten und Verfahren
Streitwertrechner nach Fallgruppe
Ermitteln Sie einen Ausgangswert für ausgewählte typische Streitgegenstände.
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Ihre Angaben
Rechenbeispiel mit fiktiven Angaben
Dieses Beispiel zeigt den Rechenweg innerhalb des oben beschriebenen Anwendungsbereichs.
- Fallgruppe
- Bezifferte Zahlungsforderung
- Forderung bzw. maßgeblicher Monatsbetrag in €
- 1.000
- Bei Kündigung: gerichtlich anzusetzende Monatsentgelte
- 3
Rechnerischer Ausgangsstreitwert: 1.000,00 €
- Multiplikator: 1
Mehrere Streitgegenstände, wirtschaftliche Identität, Nebenforderungen, kürzere streitige Mietdauer und die gerichtliche Festsetzung können zu einem anderen Wert führen.
Typische Eingabefehler vermeiden
Gegenstandswert, Gebührenstand und Verfahrensabschnitt getrennt festlegen. Prüfen Sie, welche Gebühren tatsächlich entstehen und ob Anrechnung oder bereits gezahlte Beträge zu berücksichtigen sind.
So wird gerechnet
Je Fallgruppe Forderungsbetrag, zwölf Monatsbeträge oder bis zu drei Monatsentgelte.
Wann ist dieses Ergebnis verwendbar?
Ausgangswert eines einzelnen Standardstreitgegenstands. Keine verbindliche Festsetzung; insbesondere bei Räumung kürzere streitige Dauer prüfen.
Das Ergebnis beruht auf Ihren Angaben und den hier beschriebenen Voraussetzungen. Ob ein Anspruch besteht, eine Erklärung wirksam ist oder ein Gericht eine Position anerkennt, wird durch die Rechnung allein nicht entschieden.
Was Sie für eine konkrete Prüfung benötigen
Antrag, Vertrag und maßgeblicher Monatsbetrag.
Fragen zur Nutzung
Welche Angaben bestimmen das Ergebnis?
Fallgruppe; Forderung bzw. maßgeblicher Monatsbetrag in €; Bei Kündigung: gerichtlich anzusetzende Monatsentgelte. Die Erläuterungen am jeweiligen Feld helfen bei der Zuordnung.
Kann ich verschiedene Fälle vergleichen?
Ja. Kopieren Sie zunächst das Ergebnis einschließlich der verwendeten Eingaben. Ändern Sie anschließend die gewünschten Werte und berechnen Sie erneut. Nach einer Eingabeänderung wird das alte Ergebnis ausgeblendet.
Vom Rechenergebnis zur konkreten Prüfung
Antrag, Vertrag und maßgeblicher Monatsbetrag.
Beratung zu diesem Thema anfragen
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Ansprechpartner: Unser Kanzleiteam. Die konkrete Mandatsbetreuung stimmen wir mit Ihnen ab.
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Grundlagen und Quellen
Rechnerstand: 28.09.2026. Maßgeblich ist der im Anwendungsbereich genannte Gebühren-, Tabellen- oder Rechtsstand. Spätere Änderungen müssen gesondert berücksichtigt werden.