STEINWACHS · Kosten und Verfahren

PKH-/VKH-Einkommenscheck 2026

Prüfen Sie die einkommensabhängige Modellrate mit den Freibeträgen für 2026.

KostenlosOhne AnmeldungStand: 28.09.2026

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Ihre Angaben

Alle maßgeblichen Einkünfte erfassen.
Nicht bereits im Nettoeinkommen enthalten.
Bei keinem Partner 0.
Ohne bereits erfassten Partner.

Der Rechner verarbeitet Ihre Eingaben im Browser. Er übermittelt sie nicht und speichert sie nicht dauerhaft. Für eine Anfrage nutzen Sie bitte den separaten Kontakt.

Rechenbeispiel mit fiktiven Angaben

Dieses Beispiel zeigt den Rechenweg innerhalb des oben beschriebenen Anwendungsbereichs.

Monatliche Einkünfte nach Steuern/Pflichtbeiträgen in €
1.800
Angemessene Unterkunft und Heizung monatlich in €
700
Weitere anerkannte Abzüge/Belastungen monatlich in €
100
Einkommen aus Erwerbstätigkeit
Ja
Freibetragsregion 2026
Bund – außerhalb der drei Sonderregionen
Unterhaltsberechtigter Ehe-/Lebenspartner
Nein
Eigenes anrechenbares Einkommen dieses Partners in €
0
Weitere unterhaltsberechtigte Erwachsene ohne eigenes Einkommen
0
Unterhaltsberechtigte Kinder 14 bis 17 ohne eigenes Einkommen
0
Unterhaltsberechtigte Kinder 6 bis 13 ohne eigenes Einkommen
0
Unterhaltsberechtigte Kinder 0 bis 5 ohne eigenes Einkommen
0
Die weiteren gezählten Personen haben kein eigenes anrechenbares Einkommen; keine stattdessen abzuziehenden Unterhaltsgeldrenten.
Voraussetzung bestätigt

Rechnerische Monatsrate nach Einkommen: 49,00 €

  • Berücksichtigte persönliche Freibeträge: 901,00 €
  • Verbleibendes einzusetzendes Einkommen: 99,00 €
  • Höchstens 48 Raten; Modellobergrenze: 2.352,00 €

Keine Bewilligungsprognose. Verwertbares Vermögen, Erfolgsaussicht, Mutwilligkeit, Angemessenheit der Abzüge und § 115 Abs. 4 ZPO sind zusätzlich zu prüfen. Gegnerische Kosten bleiben grundsätzlich ungeschützt.

Typische Eingabefehler vermeiden

Gegenstandswert, Gebührenstand und Verfahrensabschnitt getrennt festlegen. Prüfen Sie, welche Gebühren tatsächlich entstehen und ob Anrechnung oder bereits gezahlte Beträge zu berücksichtigen sind.

So wird gerechnet

Einkommen minus anerkannte Kosten und Freibeträge. Bis 600 € verbleibendem Einkommen halbe, abgerundete Rate; darüber Einkommen minus 300 €. Raten unter 10 € entfallen.

Wann ist dieses Ergebnis verwendbar?

Freibeträge 2026. Berücksichtigte Kinder/weitere Erwachsene ohne eigenes Einkommen; Partnerfreibetrag wird um dessen Einkommen vermindert.

Das Ergebnis beruht auf Ihren Angaben und den hier beschriebenen Voraussetzungen. Ob ein Anspruch besteht, eine Erklärung wirksam ist oder ein Gericht eine Position anerkennt, wird durch die Rechnung allein nicht entschieden.

Was Sie für eine konkrete Prüfung benötigen

Vollständige Erklärung über persönliche und wirtschaftliche Verhältnisse mit Einkommens-, Miet-, Unterhalts- und Vermögensbelegen.

Fragen zur Nutzung

Welche Angaben bestimmen das Ergebnis?

Monatliche Einkünfte nach Steuern/Pflichtbeiträgen in €; Angemessene Unterkunft und Heizung monatlich in €; Weitere anerkannte Abzüge/Belastungen monatlich in €; Einkommen aus Erwerbstätigkeit; Freibetragsregion 2026; Unterhaltsberechtigter Ehe-/Lebenspartner; Eigenes anrechenbares Einkommen dieses Partners in €; Weitere unterhaltsberechtigte Erwachsene ohne eigenes Einkommen; Unterhaltsberechtigte Kinder 14 bis 17 ohne eigenes Einkommen; Unterhaltsberechtigte Kinder 6 bis 13 ohne eigenes Einkommen; Unterhaltsberechtigte Kinder 0 bis 5 ohne eigenes Einkommen. Die Erläuterungen am jeweiligen Feld helfen bei der Zuordnung.

Kann ich verschiedene Fälle vergleichen?

Ja. Kopieren Sie zunächst das Ergebnis einschließlich der verwendeten Eingaben. Ändern Sie anschließend die gewünschten Werte und berechnen Sie erneut. Nach einer Eingabeänderung wird das alte Ergebnis ausgeblendet.

Vom Rechenergebnis zur konkreten Prüfung

Vollständige Erklärung über persönliche und wirtschaftliche Verhältnisse mit Einkommens-, Miet-, Unterhalts- und Vermögensbelegen.

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Ansprechpartner: Unser Kanzleiteam. Die konkrete Mandatsbetreuung stimmen wir mit Ihnen ab.

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Grundlagen und Quellen

Rechnerstand: 28.09.2026. Maßgeblich ist der im Anwendungsbereich genannte Gebühren-, Tabellen- oder Rechtsstand. Spätere Änderungen müssen gesondert berücksichtigt werden.