STEINWACHS · Kosten und Verfahren
Beratungshilfe-Voraussetzungscheck
Verbinden Sie die Einkommensvorprüfung mit Fragen zu anderweitiger Hilfe und bereits anhängigen Verfahren.
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Ihre Angaben
Rechenbeispiel mit fiktiven Angaben
Dieses Beispiel zeigt den Rechenweg innerhalb des oben beschriebenen Anwendungsbereichs.
- Monatliche Einkünfte nach Steuern/Pflichtbeiträgen in €
- 1.800
- Angemessene Unterkunft und Heizung monatlich in €
- 700
- Weitere anerkannte Abzüge/Belastungen monatlich in €
- 100
- Einkommen aus Erwerbstätigkeit
- Ja
- Freibetragsregion 2026
- Bund – außerhalb der drei Sonderregionen
- Unterhaltsberechtigter Ehe-/Lebenspartner
- Nein
- Eigenes anrechenbares Einkommen dieses Partners in €
- 0
- Weitere unterhaltsberechtigte Erwachsene ohne eigenes Einkommen
- 0
- Unterhaltsberechtigte Kinder 14 bis 17 ohne eigenes Einkommen
- 0
- Unterhaltsberechtigte Kinder 6 bis 13 ohne eigenes Einkommen
- 0
- Unterhaltsberechtigte Kinder 0 bis 5 ohne eigenes Einkommen
- 0
- Die weiteren gezählten Personen haben kein eigenes anrechenbares Einkommen; keine stattdessen abzuziehenden Unterhaltsgeldrenten.
- Voraussetzung bestätigt
- Zumutbare andere Hilfe / Kostendeckung verfügbar
- Nein
- Angelegenheit bereits gerichtlich anhängig
- Nein
- Einzusetzendes Vermögen vorhanden
- Nach eigener Prüfung nein
- Öffentliche Rechtsberatung statt Beratungshilfe
- Außerhalb Hamburgs/Bremens
Ergebnis des geführten Checks: Mindestens ein Zugangshindernis festgestellt
- Modellrate nach § 115 ZPO: 49,00 €
Angelegenheit darf nicht mutwillig sein; die abschließende Entscheidung trifft die zuständige Stelle. Auch bei rechnerischer Rate null sind Vermögen und andere Hilfen zu prüfen.
Typische Eingabefehler vermeiden
Gegenstandswert, Gebührenstand und Verfahrensabschnitt getrennt festlegen. Prüfen Sie, welche Gebühren tatsächlich entstehen und ob Anrechnung oder bereits gezahlte Beträge zu berücksichtigen sind.
So wird gerechnet
Einkommensprüfung entsprechend ratenfreier PKH, ergänzt um rechtliche Zugangskriterien und die Besonderheit Hamburg/Bremen.
Wann ist dieses Ergebnis verwendbar?
Außergerichtliche Angelegenheiten. Straf-/Bußgeldsachen sowie regionale Angebote haben Besonderheiten. Kein Berechtigungsschein wird automatisch erzeugt.
Das Ergebnis beruht auf Ihren Angaben und den hier beschriebenen Voraussetzungen. Ob ein Anspruch besteht, eine Erklärung wirksam ist oder ein Gericht eine Position anerkennt, wird durch die Rechnung allein nicht entschieden.
Was Sie für eine konkrete Prüfung benötigen
Einkommens- und Vermögensbelege, Unterlagen zur Rechtsfrage, Angaben zu Versicherung und anderen Hilfen.
Fragen zur Nutzung
Welche Angaben bestimmen das Ergebnis?
Monatliche Einkünfte nach Steuern/Pflichtbeiträgen in €; Angemessene Unterkunft und Heizung monatlich in €; Weitere anerkannte Abzüge/Belastungen monatlich in €; Einkommen aus Erwerbstätigkeit; Freibetragsregion 2026; Unterhaltsberechtigter Ehe-/Lebenspartner; Eigenes anrechenbares Einkommen dieses Partners in €; Weitere unterhaltsberechtigte Erwachsene ohne eigenes Einkommen; Unterhaltsberechtigte Kinder 14 bis 17 ohne eigenes Einkommen; Unterhaltsberechtigte Kinder 6 bis 13 ohne eigenes Einkommen; Unterhaltsberechtigte Kinder 0 bis 5 ohne eigenes Einkommen; Zumutbare andere Hilfe / Kostendeckung verfügbar; Angelegenheit bereits gerichtlich anhängig; Einzusetzendes Vermögen vorhanden; Öffentliche Rechtsberatung statt Beratungshilfe. Die Erläuterungen am jeweiligen Feld helfen bei der Zuordnung.
Kann ich verschiedene Fälle vergleichen?
Ja. Kopieren Sie zunächst das Ergebnis einschließlich der verwendeten Eingaben. Ändern Sie anschließend die gewünschten Werte und berechnen Sie erneut. Nach einer Eingabeänderung wird das alte Ergebnis ausgeblendet.
Vom Rechenergebnis zur konkreten Prüfung
Einkommens- und Vermögensbelege, Unterlagen zur Rechtsfrage, Angaben zu Versicherung und anderen Hilfen.
Beratung zu diesem Thema anfragen
Anwaltskosten: Leistungen und Beratung
Ansprechpartner: Unser Kanzleiteam. Die konkrete Mandatsbetreuung stimmen wir mit Ihnen ab.
Passende weitere Rechner
Grundlagen und Quellen
Rechnerstand: 28.09.2026. Maßgeblich ist der im Anwendungsbereich genannte Gebühren-, Tabellen- oder Rechtsstand. Spätere Änderungen müssen gesondert berücksichtigt werden.