STEINWACHS · Kosten und Verfahren

Beratungshilfe-Voraussetzungscheck

Verbinden Sie die Einkommensvorprüfung mit Fragen zu anderweitiger Hilfe und bereits anhängigen Verfahren.

KostenlosOhne AnmeldungStand: 28.09.2026

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Ihre Angaben

Alle maßgeblichen Einkünfte erfassen.
Nicht bereits im Nettoeinkommen enthalten.
Bei keinem Partner 0.
Ohne bereits erfassten Partner.

Der Rechner verarbeitet Ihre Eingaben im Browser. Er übermittelt sie nicht und speichert sie nicht dauerhaft. Für eine Anfrage nutzen Sie bitte den separaten Kontakt.

Rechenbeispiel mit fiktiven Angaben

Dieses Beispiel zeigt den Rechenweg innerhalb des oben beschriebenen Anwendungsbereichs.

Monatliche Einkünfte nach Steuern/Pflichtbeiträgen in €
1.800
Angemessene Unterkunft und Heizung monatlich in €
700
Weitere anerkannte Abzüge/Belastungen monatlich in €
100
Einkommen aus Erwerbstätigkeit
Ja
Freibetragsregion 2026
Bund – außerhalb der drei Sonderregionen
Unterhaltsberechtigter Ehe-/Lebenspartner
Nein
Eigenes anrechenbares Einkommen dieses Partners in €
0
Weitere unterhaltsberechtigte Erwachsene ohne eigenes Einkommen
0
Unterhaltsberechtigte Kinder 14 bis 17 ohne eigenes Einkommen
0
Unterhaltsberechtigte Kinder 6 bis 13 ohne eigenes Einkommen
0
Unterhaltsberechtigte Kinder 0 bis 5 ohne eigenes Einkommen
0
Die weiteren gezählten Personen haben kein eigenes anrechenbares Einkommen; keine stattdessen abzuziehenden Unterhaltsgeldrenten.
Voraussetzung bestätigt
Zumutbare andere Hilfe / Kostendeckung verfügbar
Nein
Angelegenheit bereits gerichtlich anhängig
Nein
Einzusetzendes Vermögen vorhanden
Nach eigener Prüfung nein
Öffentliche Rechtsberatung statt Beratungshilfe
Außerhalb Hamburgs/Bremens

Ergebnis des geführten Checks: Mindestens ein Zugangshindernis festgestellt

  • Modellrate nach § 115 ZPO: 49,00 €

Angelegenheit darf nicht mutwillig sein; die abschließende Entscheidung trifft die zuständige Stelle. Auch bei rechnerischer Rate null sind Vermögen und andere Hilfen zu prüfen.

Typische Eingabefehler vermeiden

Gegenstandswert, Gebührenstand und Verfahrensabschnitt getrennt festlegen. Prüfen Sie, welche Gebühren tatsächlich entstehen und ob Anrechnung oder bereits gezahlte Beträge zu berücksichtigen sind.

So wird gerechnet

Einkommensprüfung entsprechend ratenfreier PKH, ergänzt um rechtliche Zugangskriterien und die Besonderheit Hamburg/Bremen.

Wann ist dieses Ergebnis verwendbar?

Außergerichtliche Angelegenheiten. Straf-/Bußgeldsachen sowie regionale Angebote haben Besonderheiten. Kein Berechtigungsschein wird automatisch erzeugt.

Das Ergebnis beruht auf Ihren Angaben und den hier beschriebenen Voraussetzungen. Ob ein Anspruch besteht, eine Erklärung wirksam ist oder ein Gericht eine Position anerkennt, wird durch die Rechnung allein nicht entschieden.

Was Sie für eine konkrete Prüfung benötigen

Einkommens- und Vermögensbelege, Unterlagen zur Rechtsfrage, Angaben zu Versicherung und anderen Hilfen.

Fragen zur Nutzung

Welche Angaben bestimmen das Ergebnis?

Monatliche Einkünfte nach Steuern/Pflichtbeiträgen in €; Angemessene Unterkunft und Heizung monatlich in €; Weitere anerkannte Abzüge/Belastungen monatlich in €; Einkommen aus Erwerbstätigkeit; Freibetragsregion 2026; Unterhaltsberechtigter Ehe-/Lebenspartner; Eigenes anrechenbares Einkommen dieses Partners in €; Weitere unterhaltsberechtigte Erwachsene ohne eigenes Einkommen; Unterhaltsberechtigte Kinder 14 bis 17 ohne eigenes Einkommen; Unterhaltsberechtigte Kinder 6 bis 13 ohne eigenes Einkommen; Unterhaltsberechtigte Kinder 0 bis 5 ohne eigenes Einkommen; Zumutbare andere Hilfe / Kostendeckung verfügbar; Angelegenheit bereits gerichtlich anhängig; Einzusetzendes Vermögen vorhanden; Öffentliche Rechtsberatung statt Beratungshilfe. Die Erläuterungen am jeweiligen Feld helfen bei der Zuordnung.

Kann ich verschiedene Fälle vergleichen?

Ja. Kopieren Sie zunächst das Ergebnis einschließlich der verwendeten Eingaben. Ändern Sie anschließend die gewünschten Werte und berechnen Sie erneut. Nach einer Eingabeänderung wird das alte Ergebnis ausgeblendet.

Vom Rechenergebnis zur konkreten Prüfung

Einkommens- und Vermögensbelege, Unterlagen zur Rechtsfrage, Angaben zu Versicherung und anderen Hilfen.

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Ansprechpartner: Unser Kanzleiteam. Die konkrete Mandatsbetreuung stimmen wir mit Ihnen ab.

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Grundlagen und Quellen

Rechnerstand: 28.09.2026. Maßgeblich ist der im Anwendungsbereich genannte Gebühren-, Tabellen- oder Rechtsstand. Spätere Änderungen müssen gesondert berücksichtigt werden.