STEINWACHS · Kosten und Verfahren
Vergleichskosten- und Prozessrisikorechner
Vergleichen Sie ein erstinstanzliches Urteil mit einem vollständigen gerichtlichen Vergleich und einer selbst gewählten Risikowahrscheinlichkeit.
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Ihre Angaben
Rechenbeispiel mit fiktiven Angaben
Dieses Beispiel zeigt den Rechenweg innerhalb des oben beschriebenen Anwendungsbereichs.
- Streitwert in €
- 10.000
- Von Ihnen angenommene Unterliegenswahrscheinlichkeit in %
- 50
- Ihr vereinbarter Anteil an Vergleichskosten in %
- 50
- Gebührenrecht ab 01.06.2025; ein Auftraggeber je Seite, gleicher Streitwert für alle Gebühren, keine Voranrechnung oder Honorarvereinbarung.
- Voraussetzung bestätigt
Ihr modellierter Vergleichskostenanteil: 2.880,88 €
- Gesamtkosten bei Urteil: 4.776,00 €
- Gewichtetes Kostenrisiko bei vollständigem Gewinnen/Verlieren: 2.388,00 €
- Gesamtkosten beim gewählten Vergleich: 5.761,76 €
Reines Kostenszenario. Vergleichszahlung, Hauptforderung, Teilobsiegen, Bonität, Zeit und Beweisrisiken sind nicht eingerechnet. Gerichtsermäßigung nur bei erfüllten Voraussetzungen.
Typische Eingabefehler vermeiden
Gegenstandswert, Gebührenstand und Verfahrensabschnitt getrennt festlegen. Prüfen Sie, welche Gebühren tatsächlich entstehen und ob Anrechnung oder bereits gezahlte Beträge zu berücksichtigen sind.
So wird gerechnet
Urteil: zwei Anwälte mit 2,5 Gebühren und 3,0 Gericht; Vergleich: zwei Anwälte zusätzlich je 1,0 Einigungsgebühr und 1,0 Gericht.
Wann ist dieses Ergebnis verwendbar?
Erste Instanz AG/LG, identischer Wert, Terminsgebühr, vollständiger Vergleich ohne Mehrwert. Erwartungswert nur aus Ihrer Annahme.
Das Ergebnis beruht auf Ihren Angaben und den hier beschriebenen Voraussetzungen. Ob ein Anspruch besteht, eine Erklärung wirksam ist oder ein Gericht eine Position anerkennt, wird durch die Rechnung allein nicht entschieden.
Was Sie für eine konkrete Prüfung benötigen
Streitwert, Vergleichsangebot und vorgesehene Kostenregelung.
Fragen zur Nutzung
Welche Angaben bestimmen das Ergebnis?
Streitwert in €; Von Ihnen angenommene Unterliegenswahrscheinlichkeit in %; Ihr vereinbarter Anteil an Vergleichskosten in %. Die Erläuterungen am jeweiligen Feld helfen bei der Zuordnung.
Kann ich verschiedene Fälle vergleichen?
Ja. Kopieren Sie zunächst das Ergebnis einschließlich der verwendeten Eingaben. Ändern Sie anschließend die gewünschten Werte und berechnen Sie erneut. Nach einer Eingabeänderung wird das alte Ergebnis ausgeblendet.
Vom Rechenergebnis zur konkreten Prüfung
Streitwert, Vergleichsangebot und vorgesehene Kostenregelung.
Beratung zu diesem Thema anfragen
Anwaltskosten: Leistungen und Beratung
Ansprechpartner: Unser Kanzleiteam. Die konkrete Mandatsbetreuung stimmen wir mit Ihnen ab.
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Grundlagen und Quellen
Rechnerstand: 28.09.2026. Maßgeblich ist der im Anwendungsbereich genannte Gebühren-, Tabellen- oder Rechtsstand. Spätere Änderungen müssen gesondert berücksichtigt werden.