STEINWACHS · Familie und Erbe
Pflichtteilsrechner
Beziffern Sie einen Pflichtteil aus dem bereinigten Nachlass und einer bereits rechtlich bestimmten gesetzlichen Erbquote.
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Ihre Angaben
Rechenbeispiel mit fiktiven Angaben
Dieses Beispiel zeigt den Rechenweg innerhalb des oben beschriebenen Anwendungsbereichs.
- Bereinigter positiver Nachlasswert in €
- 400.000
- Zähler der gesetzlichen Erbquote
- 1
- Nenner der gesetzlichen Erbquote
- 4
- Rechtlich anzurechnender Betrag in €
- 0
- Pflichtteilsberechtigung, gesetzliche Quote und mögliche Ehegatten-Sonderberechnung sind geklärt; keine Entziehung oder Verzicht.
- Voraussetzung bestätigt
Rechnerischer Pflichtteilsrest: 50.000,00 €
- Pflichtteilsquote: 12,5 %
- Pflichtteil vor Anrechnungen: 50.000,00 €
Pflichtteilsergänzung, Ausgleichung, Anrechnung und Stundung können abweichende Berechnungen verlangen. Ein Anspruch auf Nachlassgegenstände wird nicht berechnet.
Typische Eingabefehler vermeiden
Nicht vom ungeprüften Kontostand ausgehen. Einkommen, Vermögen, Schulden und bereits angerechnete Leistungen den passenden Feldern zuordnen. Eine rechnerische Quote ersetzt keine Prüfung der persönlichen Voraussetzungen.
So wird gerechnet
Bereinigter Nachlass × Hälfte der rechtlich ermittelten gesetzlichen Erbquote − zugeordnete Anrechnungen.
Wann ist dieses Ergebnis verwendbar?
Geldpflichtteil eines feststehenden Berechtigten; keine automatische Ermittlung der Ehegattenquote nach Ausschlagung.
Das Ergebnis beruht auf Ihren Angaben und den hier beschriebenen Voraussetzungen. Ob ein Anspruch besteht, eine Erklärung wirksam ist oder ein Gericht eine Position anerkennt, wird durch die Rechnung allein nicht entschieden.
Was Sie für eine konkrete Prüfung benötigen
Nachlassverzeichnis, Bewertungen, Erb-/Pflichtteilsquote, Zuwendungs- und Zahlungsbelege.
Fragen zur Nutzung
Welche Angaben bestimmen das Ergebnis?
Bereinigter positiver Nachlasswert in €; Zähler der gesetzlichen Erbquote; Nenner der gesetzlichen Erbquote; Rechtlich anzurechnender Betrag in €. Die Erläuterungen am jeweiligen Feld helfen bei der Zuordnung.
Kann ich verschiedene Fälle vergleichen?
Ja. Kopieren Sie zunächst das Ergebnis einschließlich der verwendeten Eingaben. Ändern Sie anschließend die gewünschten Werte und berechnen Sie erneut. Nach einer Eingabeänderung wird das alte Ergebnis ausgeblendet.
Vom Rechenergebnis zur konkreten Prüfung
Nachlassverzeichnis, Bewertungen, Erb-/Pflichtteilsquote, Zuwendungs- und Zahlungsbelege.
Beratung zu diesem Thema anfragen
Erbrecht: Leistungen und Beratung
Ansprechpartner: Friederike Schröder. Die konkrete Mandatsbetreuung stimmen wir mit Ihnen ab.
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Grundlagen und Quellen
Rechnerstand: 28.09.2026. Maßgeblich ist der im Anwendungsbereich genannte Gebühren-, Tabellen- oder Rechtsstand. Spätere Änderungen müssen gesondert berücksichtigt werden.